|
So
unerlässlich es auch sein mag, für den rechtlichen Schutz von geistigem
Eigentum zu sorgen, nicht weniger bedeutsam ist es, mit angemessenen
Mitteln sicherzustellen, dass die daraus resultierenden finanziellen
Erträge auch tatsächlich wahrgenommen werden. Eine der wichtigsten
Einnahmequellen von Unternehmen, die in die Erteilung von Patenten,
gewerblichen Mustern, Handelsmarken und Urheberrechten investieren,
besteht in einer klugen Politik der Lizenzvergabe. Lizenzverträge
erlauben die Erzielung von Gewinnen allein dadurch, dass man die
Nutzung geistiger Eigentumsrechte Dritten überlässt, während der
Lizenzinhaber weiterhin ihr alleiniger Eigentümer bleibt und die
Kontrolle über ihre Verwertung behält.
Die Leistungen der
Kanzlei Bhering Advogados erstrecken sich auf sämtliche Bereiche, die
mit der Lizenzierung von geistigem Eigentum zusammenhängen.
Insbesondere nimmt sie aktiv an Vertragsverhandlungen teil und setzt
die entsprechenden Verträge auf:
 Nutzungslizenzen an Handelsmarken;
 Nutzungslizenzen an Patenten;
 Verträge über Technologietransfer (Knowhow-Vereinbarung);
 Dienstleistungsverträge zur technischen Unterstützung;
 Franchiseverträge (Franchising);
 Nutzungslizenzen für Software;
 Urheberrechtslizenzen (*benötigen keine Genehmigung seitens des brasilianischen Patentamts).
Wir bieten Ihnen zuverlässige Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf die amtliche Beglaubigung und Registrierung von Verträgen und anderen Urkunden an,
wobei wir nicht zuletzt dank unserer Nähe zur Abteilung
Technologietransfer des brasilianischen Patentamts eine rasche
Erledigung zusichern können.
|