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Unsere Belegschaft setzt sich aus Fachanwälten für den gewerblichen Rechtschutz zusammen, die mit umfangreichen Sachkenntnissen über alle Aspekte des nationalen und internationalen Markenrechts ausgestattet sind. Im Bemühen um die fortwährende Optimierung unserer Leistungen sind wir stets danach bestrebt, diejenigen juristischen Mittel voll auszuschöpfen, die am besten geeignet sind, um auch für die schwierigsten Anforderungen praktikable, auf die jeweiligen geschäftlichen Belange abgestimmte Lösungen zu finden. Zum Beispiel versuchen wir immer, uns Klarheit über die positiven Unterscheidungsmerkmale einer bestimmten Handelsmarke gegenüber anderen, älteren Marken zu verschaffen, um unsere Kundschaft dann über die Möglichkeit von Ersparnissen bei den für den Schutz anfallenden Kosten zu beraten.

Unsere große Erfahrung erstreckt sich auch auf die rechtliche Beratung in Handelsangelegenheiten, die den Markenschutz berühren, so etwa auf Werbekampagnen, auf die Möglichkeit einer Verwechslung aufgrund der verwendeten Verpackungen und auf den Verbraucherschutz. Zudem prüfen wir, ob es  Alternativen zum Schutz des Erkennungsmerkmals gibt, sei es, weil solch ein Schutz aus bestehenden Urheberrechten, aus den Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb oder aus den selbst auferlegten Regelungen der Werbewirtschaft (CONAR) u. ä. abzuleiten ist.

Wir verwalten Tausende von Markeneintragungen und –anmeldungen, die in Brasilien und im Ausland hinterlegt wurden. Unsere Kunden sind von unterschiedlichster Herkunft und Größe, angefangen bei internationalen Sportverbänden und großen Automobilkonstrukteuren bis hin zu Dienstleistungsunternehmen und Herstellern, die u.a. in der Textil-, Lebensmittel-, Fernmeldetechnik-, Informatik- oder Unterhaltungsbranche tätig sind.

Im Rahmen unseres anerkannten Services "Markenkollision" verfolgen wir regelmäßig die Ausgaben der Zeitschrift für gewerblichen Rechtschutz (RPI), die vom brasilianischen Patentamt veröffentlicht wird. Auf dieser Weise können wir unsere Kunden jederzeit über die Bekanntgabe eventuell kollidierender Marken auf dem Laufenden halten, und – falls man uns dazu ermächtigt – alle notwendigen Schritte einleiten, um gegen deren Eintragung vorzugehen. Sollte es erforderlich sein, können wir zur Feststellung der rechtswidrigen Nutzung einer Marke auch die gängigeren Kommunikationsmittel im Auge behalten und die Veröffentlichung von Markenanmeldungen im Ausland verfolgen
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