Unterhaltungs und Werberecht

 

Unsere Kanzlei hat erhebliche Erfahrung in der juristischen Beratung von Unternehmen der Werbe- und Unterhaltungsbranche. Diese Bereiche werfen spezifische Fragestellungen zum geistigen Eigentum und Lizenzgebühren auf, welche tiefgreifende Kenntnisse in Bezug auf den Schutz von Bildrechten (Öffentlichkeitsrecht), Urheberrechten und anderer geistiger Eigentumsrechte fordern.

Auf dem Gebiet der Werbung beraten wir Agenturen und Werbetreibende, die daran interessiert sind, Waren und Dienstleistungen durch Lotterien, Preisausschreiben oder andere Glücksspiele zu bewerben. Wir verfügen über Erfahrung in der Ausarbeitung von Werbebestimmungen und bei der Prüfung von Werbeanzeigen entsprechend der Regeln der freien Preisverteilung, mit Verbraucher- und Kinderschutzgesetzen und anderen. Auch sind wir bestens mit den Verfahren des Ethikrates zur Selbregulierung der Werbung (CONAR) vertraut.

Wir vertreten Mandanten in Verhandlungen zum Erwerb und der Produktion literarischer Werke, Fotografien, Gesangs- und Musikkompositionen, von Filmen, Fernsehprogrammen und Videos, wobei wir stets sicherstellen, dass die damit verbundenen Rechte klar definiert und geschützt sind. Unsere Mitarbeiter bieten Rechtsberatung für renommierte Künstler, interpretierende und ausführende Künstler, Sportvereine sowie Film- und Aufnahmestudios. Unsere stetige Weiterentwicklung erlaubt uns die Handhabung neuer Geschäftsmodelle, neu entstehender Technologien und Regulierungstendenzen.